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   BFH, 16.03.1988 - I R 146/83   

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https://dejure.org/1988,10465
BFH, 16.03.1988 - I R 146/83 (https://dejure.org/1988,10465)
BFH, Entscheidung vom 16.03.1988 - I R 146/83 (https://dejure.org/1988,10465)
BFH, Entscheidung vom 16. März 1988 - I R 146/83 (https://dejure.org/1988,10465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen auf der Grundlage von Umsatzsteuervoranmeldungen - Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BFH, 16.03.1988 - I R 146/83
    Die verspätete Abfassung der Urteilsbegründung kann nur dann ein absoluter Revisionsgrund i. S. des § 119 FGO sein, wenn die Gründe unangemessen lange Zeit nach der Beratung abgefaßt wurden und das Urteil deshalb als nicht mit Gründen versehen (§ 119 Nr. 6 FGO) anzusehen ist (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 19. März 1976 VI C 81/75, BVerwGE 50, 278; Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1976, 479; Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 104 Tz. 10).
  • BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79

    Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 16.03.1988 - I R 146/83
    Gehörs noch vorgetragen hätte (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355).
  • BFH, 22.02.1980 - VI R 132/79

    Berufsrichter - Rechtsmittelbelehrung - Entscheidungsgründe - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 16.03.1988 - I R 146/83
    Die verspätete Abfassung des Urteils ist grundsätzlich kein sog. absoluter Revisionsgrund gemäß § 119 FGO, der die unwiderlegbare Vermutung aufstellt, daß das Urteil auf dem Mangel - wenn er erwiesen wird - beruht (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, BStBl II 1980, 398).
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